Anmärkungen des achten Buches.

[618] Zur 4 Einteilung.


Ein solches öffendliche Lob / nach desselben Tode /zuerkante.] Daß die Röhmer ein Gesetz gegeben bei den Begräbnissen der Frauen eine öffendliche Lobrede zu halten / deutet Plutarch an / wan er / in seinem Buche von der Weiber Tugenden / also schreibet: ἄριστα δὲ ὁ Ῥωμαίων δοκει νόμος ἔχειν, ωσπερ ἀνδράσι, καὶ γυναιξὶ δημοσίᾳ μετὰ τὴν τελευτὴν τους προσήκοντας ἀποδιδους ἐπαίνους, gefället mir der Röhmer Satzung überaus wohl; welche befielet den Frauen so wohl / als den Männern / nach ihrem Absterben ihr verdientes Lob öffendlich widerfahren zu laßen. Es hat aber der Raht zu Rohm diese Ehre den Frauen darüm zuerkant / weil sie / als kein Gold im gemeinen Kasten vorhanden war / den Galliern die bedungene tausend Pfund Goldes zu entrichten / allen ihren Goldschmuk / den man sonst aus den Heiligtühmern nehmen müssen / hergegeben; wie Livius bezeuget / wan er in seinem 5 Buche also spricht: MATRONIS PRO AURO AD LIBERANDAM À GALLIS ROMAM COLLATO GRATIÆ ACTÆ, HONOSQUE ADDITUS, UT EARUM, SICUT VIRORUM, POST MORTEM SOLEMNIS ESSET LAUDATIO, man dankte den Frauen für das Gold / welches sie / die Stadt Rohm von den Galliern zu erlösen / zusammengebracht / und täht ihnen noch darzu diese Ehre / daß ihnen so wohl / als den Männern / nach ihrem Ableiben / eine öffendliche Lobrede solte gehalten werden. Dieses geschahe nach Erbauung der Stadt im 363 Jahre / wie Sidonius meldet: wiewohl es Plutarch / im Leben des Kamillus / da er die Geschicht auch etwas anders erzählet / üm das 358 geschehen zu sein schreibet.

Bei dem Begräbnisse der Popillia.] Hiervon schreibet Tullius / im 2 Buche seines Redners / also: IN EO QUIDEM GENERE SCIO & ME, & OMNES, QUI AFFUERUNT, DELECTATOS ESSE VEHEMENTER[619] TER, CUM ABS TE (CATULE) EST POPILLIA MATER VESTRA LAUDATA: CUI PRIMUM MULIERI HUNC. HONOREM IN NOSTRÂ CIVITATE TRIBUTUM PUTO. Und dieses war ein großes Wunder / daß die Frauen zu Rohm sich solcher vergönten Freiheit nicht eher gebrauchet / als nach so langer Zeit: zumahl weil sie gemeiniglich ehrgeitzig waren / und einen hohen Geist hatten. Aber hiervon kan Johan Kirchman / im 2 Buche von den Röhmischen Begräbnissen / da er alles dieses weitleuftiger ausführet / gelesen werden.


Zur 6 Einteilung.


Bei den Griechen / und Röhmern.] In den ersten Zeiten der Röhmer / und Griechen war es zwar gebreuchlich / daß man die Verstorbenen in ihren eignen Heusern begrub; wie Servius / bei dem 5 Buche des Virgilischen Heldengedichtes vom Eneas / und Plato / in seinem Buche vom Kretischen Könige Minos / des Xantus Sohne / bezeugen. Aber nachmahls ist selbst der Römische König Numa / wie Plutarch / Dionisius / Livius / und Plinius / aus des Kassius Hemina 4 Buche seiner Jahrgeschichte / im 13 Hauptst. des 13 Buches / aufgezeichnet / ausserhalb der Stadt Rohm /da sie kaum ihren Uhrsprung gewonnen / begraben worden: so auch Servius Tullius / wie Dionisius im 4 Buche meldet. Und diese Gewohnheit ist lange Zeit vor der Stiftung der zwölf Gesetztafeln durch die Zehenmänner im Schwange gegangen: darinnen / unter andern / diese Satzung / wie sie Tullius / in seinem 2 Buche von den Gesetzen / aufgezeichnet / HOMINEM MORTUUM IN URBE NE SEPELITO, NEVE URITO, einen Tohten begrabe / noch verbrenne nicht in der Stadt / gefunden ward. Nach gestifteten diesen Gesetztafeln / weil gemeldte Gewohnheit zuweilen verseumet / und darwider gehandelt ward / erneuerte der Röhmische Raht selbst / üm das 490 Jahr nach Erbauung der Stadt / da Duillius Bürgermeister war / itzterwähnte Satzung / durch einen algemeinen Rahtschlus; wie Servius / bei dem 11 Buche des Virgiels / angemärket. Ja die Römischen Keiser / obschon der Röhmische Staht unter ihnen ein gantz anders aussehen gewan /[620] liessen gleichwohl solche Gewohnheit nicht verfallen / sondern stützten sie mit so scharfen Gesetzen / daß auch Keiser Adrian eine Geldbuße von 40 Goldgülden nicht allein denen / die ihre Tohten in der Stadt begruben / sondern auch den Obrigkeiten / die es zugelaßen / zu erlegen ansetzte /ja die Leiche wieder aufzugraben / und anderswohin zu tragen befahl; wie Ulpian / in seinem 30 Buche /meldet. Eben dasselbe bezeuget Julius Kapitolinus vom Keiser Antohn dem Frommen. Ja selbst auf gantzen Inseln / von den Städten wil ich nicht einmahl melden / war es bei den Griechen verbohten die Tohten zu begraben. Von der Insel Dele bezeuget dieses Strabo / wan er in seinem 10 Buche also schreibet: Renea ist eine kleine und unbewohnte Insel / ohngefähr vier wälsche Meilichen von Dele. Alda seind die Begräbnisse der Delier. Dan auf der Insel Dele durfte kein Tohter weder begraben / noch verbrant werden.

Aus zweierlei Uhrsachen.] Hiervon handelt Johan Kirchman im 21 Hauptst. seines 2 Buches von den Leichen und Begräbnissen der Röhmer; wie auch Isidorus / in seinem 14 Buche / und Origenes / im 11 Hauptstükke.


Zur 7 Einteilung.


Zu den Tohten zu gehen verbohten.] Dieses bezeuget Gellius oder Agellius im 15 Hauptst. seines 10 Buches der Attischen Nächte / wie auch Servius / in seinen Anmärkungen bei dem 10 B. des Virgiels.

Die Grab- und Klage-lieder pfeiffen hören.] NEC TIBIAS FUNEBRES AUDIRE LICEBAT, sagt Festus.

Selbst die Schuhe.] Hiervon meldet eben derselbe Festus / wie auch Servius / in seinen Anmärkungen bei dem 4 Buche des Virgiels vom Eneas.


Zur 8 Einteilung.


Die Bildseulen der Götzen.] Dieses bezeuget Dion /in seinem letzten Buche.[621]


Zur 9 Einteilung.


Daß Josias / der Jüden König.] Hiervon kan das 23 Hauptstük des 2 Buchs der Könige gelesen werden.

Der Leermachende Götze Viduus.] Von diesem schreibet Ziprian / in seinem Buche von der Eitelkeit der Götzen / also; IN TANTUM VERÒ DEORUM VOCABULA APUD ROMANOS FINGUNTUR, UT SIT APUD ILLOS & VIDUUS DEUS; QUIA ANIMÂ CORPUS VIDUET: QUI QUASI FERALIS & FUNEBRIS INTRA MUROS NON HABETUR, SED FORIS COLLOCATUR, man erfindet bei den Röhmern so viel Götzennahmen / daß sie auch einen Gott oder Abgott haben / der Viduus heisset; weil er aus dem Leibe die Seele leeret. Dieser wird / als ein trauriger Leichengötze / nicht innerhalb der Stadtmauer geduldet / sondern mus ausserhalb stehen.


Zur 10 und 11 Einteilung.


Dadurch dan solche heilige Oerter entheiliget.] Hiervon handelt Johan von Beverwig / im 2 Teile seines Schatzes der Ungesundheit / den ich vor etlichen Jahren verhochdeutschet zu Lichte gegeben / wan er von der Peste schreibet / zimlich weitleuftig.


Zur 14 Einteilung.


Den Pelusischen Hafen.] Diesen nennet Wilhelm Tirius Karabes. Nahe bei ihm lieget die Stadt Peluse /davon er auch den Nahmen bekommen: welche / wie Sabellikus meldet / vor Alters Eliopel / vom Fürsten Elius / der sie mit einer dreifachen Mauer ümzogen /oder aber Helviopel vom Helvius Pertinax / wie Platina / im Leben Keisers Honorius des dritten / anzudeuten scheinet / oder auch Kaftor / dessen Amos im 9 Hauptst. seines Buches gedenket / wie Benjamin meinet / nachmahls aber Belbais / wie Wilhelm Tirius / Jakob Vitriakus / und Nigrus bezeugen / oder Bilbis / nach Augustien Kurions Zeugnisse / geheissen. Daß aber gemeldter Pelusische Hafen gleichals ein Schlüssel des Egiptischen Königreichs gewesen / ist aus dem Suidas bekant.[622]


Zur 48 Einteilung.


Die Fönizische Göttin Onke.] So ward bei den Föniziern die Göttin der Weisheit Minerve genennet. Daher schreibet Steffanus von Bizanz aus dem Euforion: Ὄγκα ἡ Ἀϑηνᾶ κατὰ Φοίνικας. Eben dasselbe bezeuget auch des Eschiels Anmärker; wie auch derselbe des Sofokles / im Oedipus / wan er saget: δύο ἱερὰ ἐν ταις Θήβαις ιδρυται τη Ἀϑηνᾷ. τὸ μὲν Ὀγκαιας, τὸ δὲ Ἰσμενίας, er hat zwei Götzenheuser der Minerve zu Tehbe gestiftet / eines der Onkischen /das andere der Ismenischen. Daher hatte man zu Tehbe ein Tohr / das das Onkische genennet ward. Nonnus giebet / in seinem 4 Buche / der Atehne oder Pallas auch den Nahmen Onke / indem er sie die Onkische Atehne nennet.


Zur 50 Einteilung.


Gemeldter Göttin war der Leue heilig.] Nähmlich wan sie für die Mutter der Götter / das ist Veste / genommen ward. Auch spannete man die Leuen für der Sirischen Göttin / das ist der Onke / Wagen / sowohl wan sie als eine Göttin der Liebe / als der Erde betrachtet ward. Von dieser bezeugt es Virgiel / wan er im 3 Buche seines Heldengedichtes vom Eneas / also saget:


ET JUNCTI CURRUM DOMINÆ SUBIERE LEONES.


wie auch im 10 Buche:


ALMA PARENS IDÆA DEÛM, CUI DINDYMA CORDI,

TURRIGERÆQUE URBES, BIJUGIQUE AD FRÆNA LEONES.


Zur 88 Einteilung.


Ein Leue schläft mit offenen Augen.] Hiervon kan Jonstohn / und Aldrovand / in ihrer Tieregeschicht /gelesen werden / wie auch / was wir / in unsrem Dichterischen Sternhimmel / bei dem Leuengestirne / am 65 Bl. angemärket. Weil der Leue / wan er schläfet /beide Augen offen hat / und zugleich fort und fort mit dem Schwantze wedelt / so wähnete Maneton / wie Herodotus bezeuget / daß er niemahls schlieffe. Und darüm[623] war der Leue bei den Egiptern der Wachsamkeit und Huht Sinbild / eben wie die Sonne / die ewig wachet. Aber es ist unmüglich / daß ein lebendiges Geschöpf ohne Schlaf leben könne. Und warüm der Leue / mit offenen Augen / und waklendem Schwantze / schlafe / dessen Uhrsache haben wir / in unserem Simson selbsten schon angezeiget.


Zur 99 Einteilung.


Daß Justien / und Mandro.] Justien / des Keisers Justinians Vorsasse / ist Anfangs ein Viehhürte und Sautreiber gewesen; aber darnach Keiser worden.

Mandro war ein schlechter Bohtsgeselle / und ward endlich Keiser. Daher ist das Sprichwort entstanden: FUIT & MAN-DRONI FICULNEA NAVIS. Dieses wird von denen gesagt / die ihres alten geringen Standes / wan sie zu hohen Ehren gelanget / vergessen.

Primislaus / der in seiner Jugend das Vieh hühtete /ward zum Böhmischen Könige gekröhnet.

Darius / des Histaspis Sohn / der vierde König in Persien / dem Xerxes im Reiche gefolget / ist zuvor des Königes Zirus Pfeil- und Bogen-träger / ja selbst ein Häscher gewesen. Dieser ward ein überaus reicher und mächtiger König; gleichwohl überwand ihn /nachdem er 36 Jahre geherschet / der Große Weltherr Alexander; da er in der Flucht von seines eigenen Dieners / des Verrähters Bessus / Hand sterben muste. Daher schreibet auch Klaudian:


DARIUM FAMULIS MANIBUS DOLUISSE PEREMTUM.


Agatokles / ein Töpfer / und Töpferssohn / nachmahls König in Sizilien / dessen Justien / im 22 Buche / gedenket: wie auch Plutarch / in seinen Gedenksprüchen der Keiser und Könige; da er / unter andern aufgezeichnet / daß er über seiner Tafel / damit er sich seiner schlechten Ankunft stähts erinnerte / keine andere / als töpferne Geschirre gebrauchet. Daher schreibet auch von ihm Ausonius also:


FAMA EST FICTILIBUS CŒNASSE AGATHOCLEA REGEM,

ATQUE ABACUM SAMIO SÆPE ONERASSE LUTO;[624]

FERCULA GEMMATIS CÙM PONERET AUREA VASIS,

& MISCERET OPES, PAUPERIEMQUE SIMUL.

QUÆRENTI CAUSAM RESPONDIT: REX EGO QUI SUM

SICANIÆ, FIGULO SUM GENITORE SATUS.

FORTUNAM REVERENTER HABE, QUICUNQUE REPENTÈ

DIVES AB EXILI PROGREDIERE LOCO.


Telefanes / ein Wagner / ward / auf Befehl der Göttersprache / zum Könige der Lidier erwehlet; wie Steffanus in seinem Buche von den Eigenen Nahmen /und Johan Ravisius Textor / im 24 Hauptstükke seines 2 Buches bezeugen.

Hiperbolus. Von diesem meldet / an gedachtem Orte / eben derselbe Ravisius.

Viriat / ein Portugallier / ist in Spanien erstlich ein Hürte / darnach ein Jäger / und dan ein Straßenreuber gewesen / bis er endlich aus einem Straßenreuber ein Heerführer worden / und das gantze Portugal erobert.

Gadareus / ein Landstreicher und Bätler / den Maximinian zum Röhmischen Bürgermeisteramte befördert.

Ventidius Bassus / lebte in seiner Jugend in einem gantz armsäligen Bättelstande / darnach erhielt er sich mit Genäsung der Maulesel. Endlich aber wuste er sich bei dem Julius Zesar so einzuschmeucheln / daß er / durch seine Beförderung / erst Zunftmeister / darnach Oberschultze / und zuletzt gar Bürgermeister ward. Ja er stieg so hoch / und ward so mächtig / daß er der erste war / der die Parter unter der Röhmer Bohtmäßigkeit gebracht / und über sie Siegesgepränge gehalten. Aber die Röhmer misgönneten ihm dieses ruhmherliche Glük dermaßen / daß sie folgende Stichelreden über ihn ausliessen:


CONCURRITE OMNES AUGURES, ARUSPICES:

PORTENTUM INUSITATUM CONFLATUM EST RECENS.

NAM MULOS QUI FRICABAT CONSUL FACTUS EST.


Hiervon meldet / unter andern Gellius / im 14 Hauptstükke seines 15 Buches.

Rodope oder Rodopis / war eine wunderschöne Trazische Huhre / welche mit dem Aesopus zugleich gefangen saß / und vom Karaxes / dem Bruder der Saffo / durch eine große Mänge[625] Geldes / aus dem Gefängnisse wieder erlöset ward; wie Herodotus / in seinem 2 Buche schreibet. Dieser Begäbnis gedenket auch Saffo selbsten / in einem Schreiben an den Faon / bei dem Ovidius. Auch schreibet Plinius / im 12 Hauptst. seines 36 Buches / daß diese Rodope so eine kostbahre Grabspitze gebauet / daß sich iederman verwundert / wie sie so ein großes Geld / als dieser Bau gekostet / mit ihrer Huhrerei verdienen können. Ja erstgemeldter Plinius / und Herodotus bezeugen /daß sie des Aesopus Mitgesellin gewesen. Gleichwohl ist sie endlich / durch die Vermählung mit dem Psamnites / auf den Egiptischen Reichsstuhl erhoben worden.


Zur 143 Einteilung.


Darinnen Abrahams Dienstmagd und Beiweib die Hagar.] Die Geschicht dieser Egiptischen Magd Hagar erzehlet Moses / im 16, und 21 Hauptstükke seines ersten Buches.


Quelle:
Philipp von Zesen: Sämtliche Werke, 17 Bände, Band 8, Berlin/ New York 1970 ff., S. 618-626.
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