[12] Abfahrtssignale werden bei der Abfahrt von Personenzügen heute vielfach (so z.B. bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen) nicht mehr vom Zugführer gegeben, sondern der zuständige Beamte (Fahrdienstleiter, Aufsichtsbeamte [§ 24 (2) der Fahrdienstvorschriften]) gibt den Auftrag zur Abfahrt nicht nur an den Zugführer, sondern auch an den Lokomotivführer und zwar bei Tage durch einmalige senkrechte Auf- und Abbewegung des Befehlsstabes, einer an einem kurzen Stabe befestigten weißen, grüngeränderten Scheibe und bei Dunkelheit durch eine gleiche Bewegung mit einer grün abgeblendeten Laterne, die in einem mit einem Stiel versehenen Bügel pendelnd aufgehängt ist. Statt letzterer wird jetzt auch probeweise ein Befehlsstab benutzt, bei dem sich in der Mitte der Scheibe eine kleine, grüne, elektrische Glühlampe befindet. Sie erhält Strom von einem im Innern des Stabes untergebrachten, entsprechend stabartig ausgebildetem Trockenelement und wird durch einen Druckknopf am Stabe eingeschaltet.
Gerstenberg.
Lueger-1904: Abfahrtssignale [1]