[20] Ablenkungsweichen bezwecken die Ablenkung von Eisenbahnzügen oder -wagen von solchen Stellen der Gleisanlagen, wo sie zeitweise Gefahr eines Zusammenstoßes mit andern Wagen veranlassen könnten.
Solche Ablenkungsweichen, in Nebengleisen gelegen, dienen besonders zur Abhaltung der Rangierbewegungen von den Hauptgleisen; ihre Normalstellung ist dann unter Verschluß derart, daß sie den Einlauf in das Hauptgleis verhindern, vielmehr auf andre Nebengleise ablenken. Außerdem kommen Ablenkungsweichen auch in Hauptgleisen selbst vor, um einen einlaufenden Zug, sofern sein Gleis besetzt ist, noch rechtzeitig vorher abzulenken. Entgleisungsweichen sind solche Ablenkungsweichen, die nicht auf ein längeres Nebengleis, sondern nur auf ein kurzes, stumpfes Gleis lenken (oft auch nur aus einer Zunge an einer Seite bestehen), um im Falle der Gefahr den Zusammenstoß durch eine minder schädliche Entgleisung abzuwenden. Entgleisungsweichen finden u.a. unmittelbar vor Einmündung einer Zweigbahn auf offener Strecke (besonders in England) Anwendung. S.a. Bahnabzweigungen.
Goering.