[594] Nebengleise, alle auf Bahnhöfen vorhandenen Gleise mit Ausnahme der Hauptgleise, d.h. der Gleise, die in regelmäßigem Betriebe von direkt auf die freie Strecke übergehenden Zügen, Triebwagen und Lokomotiven befahren werden.
Literatur: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung § 6 (4) und § 54 (1).
Kübler.