Aeußere Richtung

[103] Aeußere Richtung, bei trigonometrischen Punktbestimmungen, die auf einem durch Koordinaten gegebenen trigonometrischen Punkte nach einem neu zu bestimmenden Punkte gehende, im Koordinatensystem orientierte Richtung, die zur Bestimmung des unbekannten Punktes dienen soll. Zur Orientierung[103] einer solchen Richtung ist mindestens eine durch ihr Azimut (Richtungswinkel) im Koordinatensystem feststehende Richtung (also eine Richtung zwischen bekannten Punkten) und ein Anschlußwinkel erforderlich. Näheres s. Triangulierung und Vorwärtsabschneiden.

Reinhertz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 103-104.
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