[106]Ahamauer, in einen Graben gesetzte Mauer zur Einfriedigung eines Grundstücks, um dieses abzugrenzen, ohne den Aus- oder Einblick zu hindern (s. die Figur).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 106.