Anbohrvorrichtungen

[187] Anbohrvorrichtungen, Apparate, um an Rohrleitungen Zweigleitungen unter Druck, also ohne Betriebsunterbrechung anschließen zu können.

Soll ein Rohr (unter Druck) angebohrt werden, so legt man zunächst eine sogenannte Rohrschelle um das Rohr, bestehend aus einem schmiedeeisernen Bügel s (vgl. nachstehende Figur) und einem gußeisernen Steg s1; zwischen letzterem und dem Rohr wird ein Dichtungsring eingelegt. Der Steg s1 hat in der Mitte eine runde Oeffnung mit Gewinde, in das der Absperrhahn eingeschraubt wird, und eine Querflansche ff zur Beteiligung der Anbohrvorrichtung; diese besteht aus einem Gußzylinder mit Stopfbüchse, durch welchen der Bohrer dicht abschließend hindurchgesteckt werden kann; der Gußzylinder schließt sich dicht an den Absperrhahn an, und nachdem dieser geöffnet ist, kann der Bohrer durch die Lilie desselben hindurch gegen die zu durchbohrende Rohrwandung mittels der Druckspindel d angepreßt werden. Mit der Bohrrätsche b wird das Bohren des Loches in der gewöhnlichen Weise[187] vorgenommen, dann der Bohrer bis hinter die Lilie des Absperrhahns zurückgezogen und letzterer geschlossen. Die Anbohrvorrichtung wird dann entfernt und die Rohrverbindung der Zweigleitung an den Hahn angeschlossen. Eine solche Anbohrvorrichtung (ohne Rohrschelle, s.d.) kostet 65 ℳ. (nach dem Preisverzeichnis der Maschinen- und Armaturenfabrik vorm. H. Breuer & Co., Höchst a.M.). Statt der Rohrschellen mit Muffen oder Flanschabgängen werden in neuerer Zeit auch die von Bopp & Reuther, Mannheim, eingeführten Hilfsmuffen (D.R.P. Nr. 40004) mit Abzweigestück verwendet. – Bezugsorte: Armaturenfabriken für Wasserleitungsgegenstände.

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Maßstab 1 : 10.
Maßstab 1 : 10.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 187-188.
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