[246] Anzug, der Mauerflächen. Bildet die Gesichtsfläche einer Mauer mit der wagrechten Ebene einen spitzen Winkel, so wird sie eine »Mauerfläche mit Anzug« genannt, solange die Kotangente des Neigungswinkels kleiner als 1/5 ist. Da die Steine in diesem Fall bei wagrecht durchlaufenden Lagerflächen an ihren unteren Kanten noch nicht zu spitzwinklig werden (s. die Figur), gelten für solche bei Brückenpfeilern, Kaimauern und Haussockeln häufig Verwendung findende Mauern die gleichen Regeln für den Steinverband, wie für senkrechte Mauern (s. Quaderverband). Wird kotg. a > 1/5, so wird die Mauer zu einer geböschten (s. Mauern, geböschte).
L. v. Willmann.