[411] Außendeich nennt man das Land zwischen dem Fuße eines Deiches und dem Meeresufer, das zum besseren Schütze des Deiches gegen die Strömung und den Wellenschlag, je nach der etwa möglichen Gefahr, eine Breite von 100300 m haben soll, meist aber eine größere Breite erhält, damit man aus demselben den Boden zur allfälligen Erhöhung und Befestigung des Deiches entnehmen kann. Bei Gefahr von Abbruch soll der Fuß des Außendeiches künstlich beteiligt und geschützt werden. Näheres s. Deich.
Crd. Zschokke.