[345] Aufbanken der Steine. Zur Bearbeitung der Werkstücke oder Quader müssen die aus dem Bruch kommenden Steine »aufgebankt«, d.h. so auf untergelegte Steine oder Böcke gelagert werden, daß die Oberfläche vom stehenden oder sitzenden Arbeiter bequem bearbeitet werden kann. S. Werksteinbearbeitung.
L. v. Willmann.
Lueger-1904: Aufbänken