[353] Aufkämmen (Verkämmen, Ueberkämmen), Herstellen von Holzverbindungen nach beistehender typischer Figur, angewendet sowohl am Stoß von Hölzern (vgl. Aufblattung, Fig. 6 und 8), als auch bei Kreuzung von solchen (s. Eckkamm, Endkamm). Am gebräuchlichsten ist der Kamm an den Auflagestellen der Balken auf Unterzügen, Mauerlatten und Pfetten, sowie der Schwelle auf Balken (s. Balkenauflager).