Ausschalung

[409] Ausschalung, im Bauwesen, das Beschlagen innerer Räume, besonders der Balkendecken, mit dünnen Brettern (Schalbrettern), damit die Wände berührt und geputzt werden können. – Ausschalung der Gewölbe oder Ausrüstung nennt man das Senken und Entfernen des Lehrgerüstes, wodurch das Gewölbe frei zum Tragen kommt.

Wenn das Gewölbe geschlossen ist, so muß einige Zeit zugewartet werden, bevor man an die Ausrüstung schreitet. Diese Wartezeit ist abhängig von der Stärke des Gewölbes, vom Material, von der Witterung während des Baues; sie soll für größere Gewölbe wohl nicht unter vier Wochen, wenn sehr nasse Witterung während des Baues herrschte, nicht unter sechs Wochen bemessen werden. Das Senken des Lehrgerüstes darf nicht plötzlich, sondern muß allmählich vor sich gehen, weil sonst Trägheitswirkungen der Gewölbsmasse die auftretenden elastischen [409] Formänderungen bedeutend vergrößern und Schädigungen des Gewölbes herbeiführen könnten. Es werden daher die Lehrgerüste mit Ausrüstungsvorrichtungen versehen, die ein allmähliches Senken ermöglichen; s.a. Brücken, steinerne, und Lehrgerüste der steinernen Brücken.

Melan.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 409-410.
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