Bauwesen

[637] Bauwesen, Kollektivnamen für alle Bestrebungen und Tätigkeiten, welche die Vorbereitung, Ausführung und Unterhaltung öffentlicher und privater Bauten, die Herstellung der zugehörigen Hilfsmittel, die Gewinnung der Materialien, die zur wohnlichen und gewerblichen Ausstattung gehörigen Einrichtungen, die Anlagen zur Versorgung mit Wasser, Luft, Licht, Kraft u.s.w. zum Gegenstand haben. Die Herstellung aller Transportmittel für Personen und Lasten, der maschinellen Anlagen zur Fabrikation aller Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft u.s.w. werden ebenfalls hierher gerechnet.

Entsprechend dem Lehrplan der meisten technischen Bildungsanstalten, welche die im Bauwesen nötigen Kräfte liefern, unterscheidet man bei uns drei Hauptabteilungen im Bauwesen:[637] Hochbauwesen, Bauingenieurwesen und Maschineningenieurwesen. Das erstere umfaßt alles, was zur eigentlichen Baukunst (s.d.) gehört. Dem Bauingenieurwesen werden die Wege- (Eisenbahn)–, Wasser- und Brückenbauten zugeteilt. Dem Maschineningenieurwesen fallen jene Aufgaben zu, deren Lösung eine kunstgerechte, mechanisch vollkommene und statisch richtige Anfertigung und Anordnung von Metallarbeiten erfordert. Bergbauwesen, Hüttenwesen, Kriegsbauwesen, landwirtschaftliches Bauwesen, Marinebauwesen, Tiefbauwesen u.s.w. sind Unterabteilungen oder Spezialitäten. Die Gliederung ist eine unvollkommene, und es dürfte überhaupt eine strenge Scheidung der verschiedenen Bautätigkeiten (ähnlich wie im früheren Zunftwesen) sich kaum durchführen lassen. Ueberdies erfordert die Besorgung des Bauwesens, besonders für Staat, Gemeinde, Korporationen, Gesellschaften u.s.w., vielfach administrative Tätigkeit und werden deshalb auch juristisch und kaufmännisch gebildete, in den obengenannten Hauptabteilungen nicht unterzubringende Kräfte notwendig.

Lueger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 637-638.
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