[410]Ausschmiegen, im Bauwesen, das Verbrechen der äußeren Kanten bei Tür- und Fenstergewänden um mehr als 2 cm; ist die Verbrechung kleiner, so bezeichnet man es als Abfasen (s.d.).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 410.