Ausschmiegen

[410] Ausschmiegen, im Bauwesen, das Verbrechen der äußeren Kanten bei Tür- und Fenstergewänden um mehr als 2 cm; ist die Verbrechung kleiner, so bezeichnet man es als Abfasen (s.d.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 410.
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