[414] Ausweichen der Schiffe, um den Zusammenstoß derselben auf See zu verhüten, ist gesetzlich festgesetzt in der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897.
Literatur: Dick und Kretschmer, Handbuch der Seemannschaft, Berlin 1899.
T. Schwarz.