Ausweichen

[414] Ausweichen der Schiffe, um den Zusammenstoß derselben auf See zu verhüten, ist gesetzlich festgesetzt in der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897.


Literatur: Dick und Kretschmer, Handbuch der Seemannschaft, Berlin 1899.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 414.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika