[418] Auxiliarmaschinen, Schiffsmaschinen, die auf Segelschiffen und Schulschiffen eingebaut werden, um bei Windstille oder widrigem Winde, sowie beim Einlaufen in Häfen, Docks u.s.w. die nötige Triebkraft zu geben.
Bei Fahrt unter Segel wird dann die Schraube entweder gelüstet oder man läßt sie im Wasser frei drehen, indem die Schraubenwelle von der Kurbelwelle losgekuppelt wird. Die Auxiliarmaschinen finden neuerdings vielfach auf den großen eisernen Segelschiffen drei bis fünf Masten , die schon zum Betrieb der Hilfsmaschinen (Ankerspill, Winden, Lenzpumpen u.s.w.) Dampfkraft an Bord haben, Anwendung.
T. Schwarz.