[386]Bündig (flüchtig, fluchtrecht), in einer Ebene liegend. Zwei oder mehrere Hölzer (Balken, Pfosten, Bretter) sind bündig, wenn sie, obgleich von verschiedener Stärke, an einer Seite in derselben Flucht liegen (s. Bundseite).
Weinbrenner.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 386-387.