[489] Bahnkrone, die Höhe der Schienenunterkante einer Eisenbahn, deshalb auch wohl als Schwellenhöhe bezeichnet. Die Kronenbreite, d.h. die in der Kronenhöhe zwischen den bis dahin verlängerten Bahnböschungen gemessene (wenn auch nicht ganz mit Bettungsmaterial ausgefüllte) Breite ist maßgebend für die Gestaltung des Erdkörpers oder Unterbaus. Sie soll bei Hauptbahnen in Deutschland und Oesterreich für ein Gleis nicht unter 4m, für zweigleisige Bahnen nicht unter 7,5 m betragen, sofern der Abstand der Gleismitte nicht das zulässige Kleinstmaß von 3,5 m übersteigt (s.a. Bahnprofil).
Goering.