Bauführung

[574] Bauführung, als Leistung der untergeordneten Organe der Bauleitung gleichbedeutend mit Bauaufsicht (s.d.). Die Bauführung des Unternehmers ist jedoch davon wesentlich verschieden, weil für diesen das Hauptinteresse darin liegt, alle Bauarbeiten mit dem zulässigen Minimum an Aufwand zu vollziehen.

Die Organisation des Aufsichtsdienstes bei großen Unternehmungen (Bauleitung des Unternehmers) richtet sich daher im speziellen Falle nach den gegenüberstehenden Dispositionen der zur Kontrolle bestimmten staatlichen, behördlichen oder privaten Bauleitung. Das Personal muß nicht bloß dem Unternehmer, sondern auch der Bauleitung, deren Interessen meist andrer Art sind, gehorchen, alle Gegensätze tunlichst vermitteln und die angestellten Arbeitskräfte so gut als möglich ausnutzen. Zu welchen Anordnungen diese Rücksichten führen, läßt sich allgemein nicht angeben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 574.
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