[66]Bauordnung nennt man die Gesamtheit der einheitlichen oder abgestuften baupolizeilichen Bestimmungen, die in einem bestimmten Bezirk (Gemeinde, Kreis, Provinz, Staat) in Geltung stehen.
Stübben.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 66.