[30] Bildhauerakademie, Lehranstalt für Ausführung von Kunstwerken in plastischer Darstellung aus weichem oder hartem Stoffe.
Als Lehrmittel dienen: das lebende Modell, sowie Auswahl erster Meisterwerke alter und neuer Zeit in guten Gipsabgüssen. Das Gebäude einer solchen Anstalt muß enthalten: im Erdgeschosse Räume für Bildhauerateliers[30] mit hohem Seitenlicht (Nordlicht) und die Verwaltung; im Obergeschoß: Oberlichtsäle zur Aufstellung von Bildwerken (Sammlungen) und zu Lehrzwecken. Uebrigens wird eine Bildhauerakademie selten für sich allein bestehen, sondern Teil einer Kunstakademie (s.d.) sein.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 6. Halbband, Heft 3. [2] Baukunde des Architekten, Bd. 2, 2. Aufl.
Weinbrenner.