Blindtüre

[83] Blindtüre (Untertüre), senkrechte Brettlage, die auf Querleisten (meist Hartholz) mit Nägeln, Schrauben oder auf Grat beteiligt ist; gegen Senkung ist ein Schrägbug oder eine Strebe anzubringen. Sie dient dazu, eine zweite Bretterlage, die sogenannte Verdoppelung, aufzunehmen, bei der darauf zu achten ist, daß die Fugen beider Lagen nicht aufeinander treffen (s. Türen),

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 83.
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