[371] Brustmauern (auch Brustwehre) der Molen, die Mauern, die am äußeren Rande der Molen aufgebaut werden, um das Ueberschlagen der Wellen über dieselben zu hindern. Dieselben erhalten mindestens eine Höhe von 2 m, werden aber häufig auch noch höher aufgeführt, um als Stützmauern eines Pultdaches zu dienen, unter dem Waren gelagert werden. Näheres s. Seehäfen.
Zschokke.