[457] Chromoskop (Photochromoskop), Apparat, in dem drei mit rotgelben, grünen und blauvioletten Gläsern hinterlegte Schwarzdiapositive, die nach dem System der Dreifarbenphotographie (s.d.) hergestellt sind, mittels Spiegeln oder Prismen zur optischen Koinzidenz im Auge des Beschauers gebracht werden.
Am einfachsten ist dies am Zinkschen Polychromoskop (in neuerer Zeit auch von Bermpohl in Berlin angefertigt) ersichtlich. Diesen (1895 konstruierten) Apparat zeigt die beistehende Figur. Er besteht aus einem Karten, der bei A, B, C stufenförmige viereckige Röhren besitzt, deren Enden mit farbigen Gläsern versehen sind, und zwar ist bei D ein blaues, bei E ein grünes und bei F ein rotes Glas angebracht. Unmittelbar darüber befinden sich photographische Glasdiapositive (mit kombinierter Mattscheibe), wovon jedes einzelne einer bestimmten Farbe entspricht. Die Photographie ist in Schwarz gehalten, so daß die Farbe nur dadurch entsteht, daß die leeren Stellen der Glasbilder das farbige Licht durchlassen. Das rote Bild bei F wird durch den Spiegel 3 in der Richtung H (gegen das Auge des Beschauers) reflektiert und muß auf seinem Wege die Spiegelgläser 2 und 3 passieren, wodurch es teilweise geschwächt wird. Das grüne Bild wird durch die nicht belegte Spiegelglasplatte 2 reflektiert und hat die Spiegelplatte 1 zu passieren, und nur das blaue Bild fällt vom Spiegelglas 1 weg unmittelbar in das Auge. Diese mehrfachen Lichtreflexionen und Schwächungen sowie die Abstände der Platten A, B und C gestatten den Ausgleich der Helligkeit der Teilbilder. Diese Apparate wurden zahlreich variiert und in verschiedenen Formen, insbesondere von Ives u.a. konstruiert (vgl. Jahrb. s. Photographie, 190002 ff.).
J.M. Eder.