[678]Dechlorisieren, derjenige nach dem Bleichen des Papierzeugs mit Chlor auszuführende Prozeß, durch den etwa noch im Zeuge vorhandenes freies Chlor unschädlich gemacht werden soll; s. Bleichen, Papierfabrikation.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 678.