[86] Drehbrückensignale, Deckungssignale zur Sicherung des Verkehrs über in der Bahnachse liegende Drehbrücken.
Diese Signale, gewöhnlich Signalmaste, sollen von der Verriegelung der Brücke in der Weise abhängig sein, daß das Fahrsignal nur bei erfolgter Feststellung der Brücke gegeben werden kann [1]. Zuweilen ist die Signalstellung noch in das allgemeine Blocksystem der Strecke einbezogen, unter Umständen werden auch die beiden benachbarten Stationen durch Nachahmungssignale über die Stellung der Brücke unterrichtet. S.a. Bahnzustandssignale.
Literatur: [1] Betriebsordnung s.d. Haupteisenbahnen Deutschlands v. 1. Okt. 1898.
Köchy.