[112] Signal am Wasserkran (Nr. 11 der Eisenbahnsignalordnung vom 1. August 1907) dient dazu, bei Nacht die Stellung des Auslegers dem Lokomotivpersonal schon von weitem kenntlich zu machen. Ist die Durchfahrt durch den Ausleger gesperrt, so zeigt eine über dem Ausguß stehende Laterne rotes Licht; s. Bahnzustandssignale.
Köchy.