[229] Einbinden, 1. Eingreifen von Mauersteinen einer neu aufzuführenden Mauer in entsprechende Oeffnungen einer alten bestehenden; 2. die Maueranschlüsse mit Kehlblechen oder, wie die Hohlziegel der First- und Gratabdeckung eines Ziegeldaches, mit Mörtel bestechen und verstreichen; 3. Umbinden eines Holzes mit Stricken beim Aufziehen; 4. Verwahren eines Hausteines mit Strohbäuschen; 5. bei Messungslinien das Verfahren, die Lage untergeordneter Linien durch Einmessung ihrer Endpunkte in übergeordneten Linien zu bestimmen (vgl. Liniennetz und Stückvermessung).
Weinbrenner.