Einfriedigungen [2]

[238] Einfriedigungen der Eisenbahn sind auf Haupteisenbahnen in der freien Strecke nur da erforderlich, wo die gewöhnliche Bahnbewachung nicht ausreicht und einfache Gräben mit Seitenaufwurf nicht genügen, um Menschen oder Vieh vom Betreten der Bahn abzuhalten.

In Städten werden solche Einfriedigungen häufig als feste Mauern oder Eisengitter hergestellt; auf dem Lande finden gewöhnlich Bretter oder Lattenzäune, lebendige Hecken und Drahtzäune Anwendung; auch werden zuweilen alte Schwellen oder schadhafte Schienenstücke zu den Säulen verwendet. – Hauptbahnstationen sind in der Regel einzufriedigen. Bei Bahnen niederer Ordnung sind Einfriedigungen in der freien Strecke und in den Stationen ausnahmsweise nur dort erforderlich, wo dies durch besondere örtliche Verhältnisse bedingt erscheint.

E.A. Ziffer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 238.
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