[239] Einhängen, 1. s.v.w. Eindecken des Ziegeldaches; 2. Fenster und Türen in ihre Bänder (s. Angel, Bänder, Beschlag); 3. Schnüre am Schnurgerüste zur Feststellung der Fluchten.
Weinbrenner.
Adelung-1793: Einhängen