Einzapfen [2]

[260] Einzapfen, in der Schlosserei eine besondere Art des Aufzapfens (s.d.), bei dem der einzuzapfende Teil, gewöhnlich eine Spitze oder ein Knopf, mit einem Ansatz versehen ist, der in eine entsprechende Bohrung hineinpaßt.

Zur sicheren Verbindung empfiehlt es sich, den Zapfen mit einem Schraubengewinde zu versehen oder die beiden Teile durch eine Querniete zu verbinden.

F. Hoch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 260.
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