Fahrbahn [1]

[571] Fahrbahn, der ausschließlich für den Fuhrverkehr dienende Teil eines Verkehrsweges oder einer Straße, der entsprechend befestigt und durch ein gewisses Quergefäll trocken erhalten werden muß. – S. Straßenbau.[571]

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 571-572.
Lizenz:
Faksimiles:
571 | 572
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika