[704] Fernmeldeapparate, Fernmelder, Fernzeiger, alle jene Einrichtungen, durch die ein bestimmter Vorgang z.B. die Bewegungen des Wassers oder der Quecksilbersäulen in Barometern und Thermometern, das Eintreten von Feuersgefahr, der Eintritt von Betriebsstörungen an Motoren u.s.w. an einer Stelle zur Kenntnis gebracht wird, die von jener, an der lieh der Vorgang vollzieht, weit entfernt ist.