Feuerschutztüren

[196] Feuerschutztüren. Feuerschutztüren dienen zum feuer- und rauchsicheren Abschluß der Oeffnungen in Treppenhäusern, Brandmauern u.s.w. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesem Zwecke müssen solche Türen folgende Eigenschaften haben: 1. sie müssen aus unverbrennlichem Stoff hergestellt sein, und die bei Schadenfeuer entstehenden Gase dürfen keinen nachteiligen Einfluß ausüben; 2. das Gewicht einer Feuerschutztür soll möglichst gering sein, weshalb dieselben nicht größer gemacht werden als unbedingt notwendig ist, und Zweiflüglichkeit vermieden werden; 3. Feuerschutztüren sollen unveränderlich sein in bezug auf seitliche Ausdehnungen; 4. sie müssen eine große Stabilität haben, so daß kein Werfen und Verziehen eintritt; 5. jede Feuerschutztür muß die zu schützende Maueröffnung vollkommen dicht abschließen; 6. soll jede Feuerschutztür sich selbsttätig bei dem Ausbrechen eines Schadenfeuers schließen; 7. soll dieselbe selbst beim Bespritzen mit dem vollen Wasserstrahl keine Veränderung erleiden.

Einfache Eisenblech- oder Wellblechtüren genügen diesen Bedingungen noch weniger als mit Eisen beschlagene Holztüren, welche bei guter Bauart [1] eine gewisse beschränkte Zeit einem Schadenfeuer widerstehen können. Von deutschen Feuerschutztüren sind zu erwähnen die Erzeugnisse von O. Wilk in Eisenach, E. de la Sauce & Kloß in Lichtenberg-Berlin, von Puchler in Luckenwalde, von König, Rucken & Co. in Berlin, von den Ostertag-Werken in Aalen, von August Schwarze, Brackwede i. W.; Asbestzementwerke in Hamburg; J. Ungerer in München; Eugen Berger in Nürnberg; C. Renner in Landeshut, Schief.; Alexander Hessel in Düsseldorf; Albert Geyer in Dresden A. 16.; E.E. Gruhle in Dresden; Johann Trautlein in München.


Literatur: [1] Hoch, Julius, Feuerschutztüren, Leipzig u. Wien 1908.

Hoch.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 196.
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