[47] Fixpfähle (Fixpunkte, Festpunkte), 1015 cm starke, mit Erdkreuz versehene und entsprechend bezeichnete Pfähle, die zu beiden Seiten eines herzustellenden Straßen- oder Eisenbahnkörpers in möglichst gleichen Abständen von der Mittellinie eingegraben, eingemessen und einnivelliert werden, um mit ihrer Hilfe jederzeit die Mittellinie der Straße oder Bahnlinie wieder bestimmen zu können. Als Fixpunkte können auch Sockelecken vorhandener Gebäude, Felsvorsprünge, die besonders bezeichnet werden, u.s.w. dienen.
L. v. Willmann.