[117] Flußkorrektion, die nach gewissen Systemen bezw. Baumethoden meist unter Zuhilfenahme des natürlichen Arbeitsvermögens des fließenden Wassers selbst sowie Verwendung etwa von demselben mitgeführter Sinkstoffe (Geschiebe und Schlamm) erzielte »Berichtigung« von Richtungslinie und Abflußverhältnissen[117] bei Flüssen und Strömen für Zwecke der Verhinderung schädlicher Ueberschwemmungen, der Ent- und Bewässerung anstoßender Gelände oder tributärer Kulturgebiete, der Ausnutzung von Wasserkraft sowie der Verbesserung der Schiffahrt.
Die Korrektion bezweckt eine Hebung bestehender Fehler des Gewässers (Fluß oder Strom) durch Herbeiführung richtiger Beziehungen zwischen Abflußmenge, Profilbreite, relativem Gefälle und Wassertiefe und damit die Erzielung eines unschädlichen Beharrungszustandes von Sohle und Ufer des Flusses. Sofern es sich außerdem speziell für Zwecke der Schifffahrt um Einschränkung der Wassergeschwindigkeit, namentlich aber um Herstellung bezw. Erhaltung einer beständigen Fahrwasserrinne mit stets genügender Fahrwassertiefe handelt, erweitert sich die Korrektion zu einer Fluß- oder Stromregulierung. Obwohl die je nach den genannten Zwecken versuchte scharfe Unterscheidung zwischen Korrektion und Regulierung von Flüssen und Strömen in ihrer Anwendung auf Gebirgsflüsse bezw. schiffbare Flüsse der Niederungen ihren Urhebern vollauf berechtigt erscheinen muß, so ist dieselbe gerade in den Gebirgsländern von Oesterreich und der Schweiz noch nicht durchgedrungen, woselbst Korrektion oder Regulierung mit Rücksicht auf die Erzielung eines so gut wie möglich erreichbaren Beharrungszustandes des gesamten Flußbettes bezw. -laufes als ganz gleichwertige Begriffe angewendet werden. Da der somit mehr umfassende Begriff einer »Regulierung« eine »Korrektion« stets in sich schließt oder ergänzt, wird bezüglich weiterer Details auf Flußregulierung verwiesen.
Hilgard.