Flußregulierung

[119] Flußregulierung (Flußregelung) umfaßt sämtliche Korrektionsarbeiten im Gebiete des Fluß- und Strombaues, die unter Anwendung verschiedener Korrektionssysteme mittels Einbauten in den Fluß sowie Schutzbauten auf dem Ufer die Hebung oder Verhütung von Uebelständen an Flüssen und Strömen durch eine nutzbringende Regelung der Verhältnisse zwischen Richtungslinie des Flußlaufes und Gefälle sowie Abflußmenge und Wasserquerschnitt (Durchflußprofil) zu erzielen suchen (vgl. a. Flußkorrektion).

Die Regulierungs- bezw. Korrektionsarbeiten verteilen sich auf die Festlegung des Flußlaufes nebst Mündungsstrecken der Nebenflüsse, die Erhaltung der Ufer einschließlich Auflandung, Verbesserung und Schutz des Vor- und Hinterlandes sowie die Erhaltung und den Schutz der Flußsohle einschließlich allfälliger schon im Fluß bestehender und beizubehaltender Nutzbauten. – Die im Flußbett und am Ufer zur Verwendung kommenden Bauten unterscheiden sich je nach dem Charakter des Flusses; von wesentlichem Einflusse sind: absolute Größe der Abflußmengen sowie Verhältnis zwischen Hoch-, Mittel- und Niederwasser, Vorkommen von Geschiebe- und Sinkstoffbewegung, Vorhandensein von Schiffahrt und Flößerei.

Prinzipiell und in bezug auf die zur Anwendung gelangenden Mittel unterscheidet sich je nach dem zunächst zu erreichenden Zweck die Regulierung der meist schiffbaren Flüsse der Niederung nur teilweise, mehr durch die konstruktive Anordnung der zur Verwendung gelangenden Baumaterialien, von derjenigen der meist nicht schiffbaren und meist stark geschiebeführenden Gebirgsflüsse (s. Gebirgsfluß und Gebirgsflußregulierung). – Da die Regulierung der letzteren stets als ein besonderes Gebiet des Flußbaues betrachtet und behandelt wird, so bezweckt eine Flußregulierung im engeren Sinne daher stets in erster Linie die Förderung der Interessen von Schiffahrt und der mit dieser zusammenhängenden Landeskultur durch Beseitigung aller dieselben hindernden Zustände eines Flusses. Außerdem sind auch stets die Beschaffenheit des Talbodens sowie die in der Landesgegend am leichtesten erhältlichen Baumaterialien und nicht zuletzt auch die verfügbaren Mittel zu einem großen Teil für die Mannigfaltigkeit in der konstruktiven Ausführung der Regulierungswerke maßgebend.

Bei der Festlegung des durch eine Regulierung in seiner Richtungslinie korrigierten Flußlaufes kommen Durchstiche (s.d.), am Oberrhein auch »Durchschnitte« genannt, vor. Diese bewirken eine technisch mit »Rektifikation« oder »Streckung«, auch »Begradigung« bezeichnete Verkürzung des bisherigen Flußlaufes. Den »Abbau« oder Abschluß durch Sperrdämme so verlassener Strecken des Flußlaufes bezwecken die Kupierungen (s.d.). Diese letzteren können auch die Absperrung von Nebenarmen bezw. die Beseitigung oder Vermeidung der meist schädlichen Flußspaltungen bezwecken. – Es liegt aber keineswegs im Interesse einer Regulierung, alle Flußkrümmungen oder selbst ganze Serpentinen zu beseitigen, da diese oft namentlich der Schiffahrt zum Vorteil gereichen infolge des geringen relativen Gefälles, das den Abfluß des Wassers verzögert, die Bergfahrten erleichtert, die Fahrtiefe vermehrt und damit eventuell die jährliche Schiffahrtsperiode verlängert. Dagegen geben scharfe Krümmungen stets Veranlassung zu Uferabbrüchen und Kolken bei konkaven und Ablagerung von Sinkstoffen (Anhägerungen) bei konvexen Ufern sowie dadurch zur Bildung von Kiesschwellen (Furten) und Vergrößerung der Fahrdistanz und Unterhaltungslänge der Flußufer. – Wenn auch die Durchstiche hinsichtlich der Regulierung überhaupt und der eventuell bewirkten Verhütung früher periodisch regelmäßig eingetretener Ueberschwemmungen weiter Flächen im oberen Flußgebiete gewiß zweckmäßig sind, so ist doch wohl zu beachten, daß infolge ihrer Ausführung im unteren Flußgebiete höhere Wasserstände als früher eintreten können, weil sich eine raschere Ableitung der Hochwasser vollzieht. Bei einer möglicherweise ökonomischen Ausführung der Durchstiche unter Zuhilfenahme der Abschwemmung eines großen Teiles des Profilaushubes soll entweder die so auf längere Dauer hin vermehrte Abfuhr von Sinkstoffen ohne Gefährdung oder Benachteiligung unterhalb liegenden Flußgebietes ermöglicht oder noch besser zur Verlandung verlassener Flußarme sowie tiefliegenden Ufergebietes auf der unterhalb gelegenen Strecke ausgenutzt werden. Daraus ergibt sich gewöhnlich als Reihenfolge der Ausführung solcher Durchstiche eine solche von unten nach oben.

Dem Zweck der Einschränkung des Flußbettes innerhalb des adoptierten Normalprofiles (daher auch Normalisierung des Flußlaufes) dienen die Einschränkungswerke. Diese kommen als Längsbauten oder Parallelwerke (s.d.) und als Querbauten zur Verwendung. Zu den Längsbauten gehören auch die zur Erhaltung der Ufer dienenden Uferschutzwerke bezw. Uferschutzbauten und besonders Uferdeckwerke (s.d.). Es sind dies die Uferschälungen bezw. Uferverkleidungen. – Je nach Art des angewendeten Korrektionssystems und des festgesetzten Normalprofiles, einfach, doppelt oder nur ausnahmsweise mehrfach oder unsymmetrisch, wobei der mittlere und tiefste, bei niedrigeren Wasserständen die Nieder- bezw. auch die Mittelwassermengen fassende Teile des Querprofiles der »Flußschlauch« genannt wird – kommen erstere Bauten als submersible (bei höheren Wasserständen überströmte) und als insubmersible (hochwasserfreie) Leitwerke (auch »Streichbauten«, »Leitdämme«, »Leitwuhre« genannt) oder Hochwasserdämme und die Querbauten als Buhnen oder Traversen, beide als ganz oder nur teilweise submersibel bezw. insubmersibel gebaut, und als Grundschwellen zur Ausführung (s. Buhnen, Grundschwelle, Parallelwerk, Traverse).[119]

Die Schlauchseite der Leitwerke und die in den Fluß hineinragenden Enden oder »Köpfe« der Buhnen werden auf die »Leitlinie« (auch »Streichlinie« genannt) eingerichtet und bestimmen die beabsichtigte neue Uferlinie. Die Traversen schließen oder stützen die Leitwerke gegen das Hochufer hin, daher auch »Anschlußwerke« genannt. Zum Zweck der Verlandung hinter den insubmersiblen Leitwerken und zwischen den Traversen werden eventuell zeitweise verschließbare Oeffnungen, sogenannte »Breschen« (Lücken), vorgesehen.

Außer dem Zweck der Einschränkung haben im Gegensatz zu den Leitwerken die Buhnen wie die Traversen je nach dem Charakter des Flusses und dem Vorhandensein von Sinkstoffen den Zweck, durch Auf flau bezw. möglichste Verhinderung der Strömung hinter der Leitlinie mittels Ablagerung von Sinkstoffen eine Auflandung (Anhägerung) hinter dem Leitwerke zu veranlassen. Die Grundschwellen bezwecken eine Beteiligung bezw. eine nach aufwärts sich erstreckende Erhöhung der Flußsohle. Die Buhnen sind inklinant, normal oder deklinant, je nachdem die Richtungslinie ihrer Längsausdehnung von der Wurzel (landseitiges Ende) nach dem Kopfe hin, bezw. flußaufwärts, rechtwinklig zur Flußrichtung, oder flußabwärts gerichtet ist, d.h. auf ihrer oberen Seite, bezw. einen stumpfen rechten oder spitzen Winkel mit der Flußrichtung einschließt. – Bei Flußregulierungen werden am meisten inklinante Buhnen, an Strömen innerhalb des Ebbe- und Flußgebietes dagegen immer normale und unterhalb der Einmündungen von Seitenzuflüssen oder zu bestimmten Zwecken, wie Abschwemmung alter Ufer oder von Kies- und Sandbänken (Treibbuhnen), deklinante Buhnen verwendet.

Das Buhnensystem hat dem Leitwerk- oder Streichbausystem (auch Parallelwerksystem genannt) gegenüber den Vorteil, daß, falls die Breite des festgesetzten Normalprofils sich in der Zukunft nicht als richtig erweist, eine Aenderung, ja sogar ein Uebergang zum Leitwerksystem noch leicht erfolgen kann und daß die Buhnen in der Regel auf einen geringeren Teil ihrer Gesamtlänge in tiefes Wasser eingebaut werden, also wegen geringerer durchschnittlicher Höhe geringere Bau- und Unterhaltungskosten verursachen als Leitwerke. Außerdem ist die Verlandung zwischen Buhnen leichter zu bewirken als hinter Parallelwerken. Als Nachteil des Buhnensystems mag gelten, daß die Buhnen nicht selten ungleichmäßige Tiefen im Flußbett erzeugen (Kolke bei den Buhnenköpfen), besonders aber, daß sie erst dann in volle Wirksamkeit treten, wenn die zwischen denselben beabsichtigte Verlandung durch Geschiebe, Sand oder Schlamm bezw. Schlick eingetreten ist, während Leitwerke sofort ihre beabsichtigte Wirkung äußern und nicht selten einen günstigen Einfluß auf die gleichmäßige Ausbildung des Flußbettes ausüben. Dennoch findet das Buhnensystem häufig an schiffbaren Flüssen (deutscher Rhein, Oder, Weser, Elbe) und das Leitwerksystem häufiger an Gebirgsflüssen Anwendung (in der Schweiz: Rhein, Tessin, Aare, Thur, Limmat; Ausnahme: Rhone). Buhnen werden speziell in der Schweiz nicht selten (wie überhaupt alle Querbauten) ebenso mit »Traversen«, noch allgemeiner und volkstümlicher mit »Querwuhren« bezeichnet. Zwischenbuhnen erstrecken sich nur auf einen Teil der Entfernung vom Ufer gegen die Leitlinie oder umgekehrt von dieser gegen das Ufer hin. Zwischenbuhnen der ersteren Art sind meist viel leichter und aus vergänglicherem Material gebaut (u.a. Flechtwerke und Pfahlbuhnen); sie befördern, als »Schlickfänge« gebaut, besonders die Auflandung. Vielerorts werden sie dann gerade im Gegensatz zu den viel kräftiger und meist massiver gebauten Hauptbuhnen auch wieder Traversen genannt. – Eine größere Anzahl von[120] besonders benannten Buhnen bezwecken auch ganz besondere Einwirkungen innerhalb des Flußgebietes und sind unter Buhnen (s.d.) näher charakterisiert.

Je nach Wichtigkeit des Baues und des zur Verfügung stehenden Baumaterials verwendet man zum Aufbau von Buhnen, ähnlich wie bei dem von Leitwerken (s. unten), Holz in Form von Strauchwerk, Pfählen, Bohlen, Schwellen (Holme), Zangen sowie Erde, Kies und Stein gemeinsam oder auch allein, neuerdings auch Beton bezw. armierten Beton, und bezeichnet sie in dieser Hinsicht demnach als Holz-, Pfahl-, Erd-, halbmassive, massive sowie Stein- und Betonbuhnen. Entsprechend der gewöhnlich größeren Gefahr der Beschädigung durch Wasserangriff an Kopf und Streichseite wie an der Flußseite der Leitwerke sind auch jene aus widerstandsfähigerem Material (auch etwa mit geringerer Böschung) bezw. stärker und massiver ausgeführt. In Fig. 3 ist ein Buhnenende (nach Bauweise an der Oder bei Glogau) schematisch im Grundriß nebst Aufriß (bezw. Längenschnitt a b und Querschnitt c d) des durch eine umfangreiche Bettung als Sohlenversicherung vor Unterspülung geschützten Kopfes zur Darstellung gebracht. Diese Sohlenversicherung ist meistens aus Packwerk (Strauchwerk oder Faschinen, eventuell auch Geflecht, mit Steinen als Beschwerungsmaterial) oder aus Sinkstücken hergestellt.

In Fig. 4 und 5 sind Querschnitte durch halb- bezw. massive Buhnen aus Senkfaschinen oder kurzen Senkwalzen mit Steinschüttung bezw. aus Steinschüttung ohne erstere, mit einem Kieskern und Kronenpflasterung aufgebaut, dargestellt, Konstruktionstypen, wie sie namentlich am deutschen Rhein üblich sind. Dieselben könnten mit geringfügigen Abänderungen auch als typische Querschnitte von Leitwerken dienen.

Die an vielen Flüssen und Strömen im großen ausgeführten praktischen Versuche und die in den noch wenigen vorhandenen Flußbaulaboratorien einiger technischer Hochschulen Deutschlands vorgenommenen Modellversuche (namentlich durch Engels, Dresden) [28], [29] zum Vergleich der Wirkungen der verschiedensten Arten von zu Regulierungszwecken erstellten Einbauten auf die Flußbettbildung können noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Auf gewisse bei Regulierungen wohl zu beachtende gesetzmäßige Beziehungen zwischen Flußkrümmung und Tiefe sowie auch das Sohlengefälle und die daraus resultierende Flußbettbildung (auch Dynamik des Flußbettes genannt) haben namentlich Fargue [31] u.a. aufmerksam gemacht (Farguesche Gesetze) [20]. Die richtige Beurteilung der die Flußbettbildung bedingenden Faktoren ist das schwierigste Problem bei einer Regulierung.

Im Gegensatz zum Leitwerk- bezw. Buhnensystem steht das gemischte, das Verbundbausystem, welches Leitwerke für die konkaven Ufer oder bei geringer Wassertiefe sowie geringer Entfernung der Leitlinie vom Ufer auch für die geraden Strecken, dagegen bei großer Wassertiefe oder großer Entfernung der Leitlinie vom Ufer an den letzteren, namentlich aber an allen konvexen Ufern Buhnen vorsieht. Gewissermaßen einen Uebergang zu diesem System bilden die »Flügelbuhnen« (Buhne mit flußaufwärtigem bezw. flußabwärtigem, auch beiderseitigem Ansatz eines kurzen Stückes Leitdamm (Flügel) an ihrem Kopfende. Gegenüber ihren weit größeren Anlagekosten ist die Zweckdienlichkeit der Flügelbuhnen nur gering und erweisen sich auf die Leitlinie gestellte kurze Zwischenbuhnen zweckmäßiger).

Bei Regulierungen speziell für Zwecke der Schiffahrt tritt das Interesse der Ableitung des Wassers zurück. Der beabsichtigte Zweck ist, selbst bei niedrigen Wasserständen genügende Fahrwassertiefe und eine möglichst beständige Fahrrinne zu sichern. Es ist daher die Verwendung von Parallelwerken in vielen Fällen den Buhnen gegenüber vorzuziehen. Dem Erfolg in der für die Schiffbarkeit gewünschten Gestaltung des Flußbettes durch eine Regulierung, selbst unter Zuhilfenahme von Baggerung und Felssprengung, sind gewisse Grenzen gesteckt. Stromschnellen sind nicht durch Regulierung allein zu bezwingen. Mindestforderung für als schiffbar zu betrachtende Flüsse ist 1–1,10 m Fahrwassertiefe und 25–30 m Fahrwasserbreite.

Sofern durch Regulierung, d.h. durch Einschränkungsbauten und eventuell künstliche Vertiefung der Sohle die benötigte Fahrwassertiefe nicht zu erreichen ist, muß zur Kanalisierung. der Flüsse (s.d.) Zuflucht genommen werden. Die konstruktive Anordnung der verschiedenen zur Herstellung von Regulierungswerken gebräuchlichen Mittel (»Bauwerke«) unterscheidet sich je nach lokalen Verhältnissen namentlich bezüglich des verwendeten Baumaterials. Für Uferschutzbauten oder Uferversicherungen (s.a. Uferbefestigung) und namentlich Uferdeckwerke – erstere unterscheidet man je nach ihrer Anordnung in starre oder feste und bewegliche – kommen in Betracht: Steinvorlagen (geschichtet, frei verworfen und als versenkte Blöcke), Kies-, [121] Sand- und Steinschüttungen, Pfahlwerk auf Sohlenhöhe mit Holm als Schwellen abgebunden, oder als eigentliches Bohlwerk bis über Wasser aufgebaut, und eigentliche Ufermauern; sodann Bekiesung, Erdbedeckung, Berasung und Bepflanzung, Flechtwerk, Flechtzäune, Stein- und Betonplattenbelag bezw. Betonverkleidung mit oder ohne Eiseneinlagen nach den Bauweisen Möller, Rabitz u.a. [11], mantelförmige Uferabdeckung System Villa [12], Böschungspflasterung aus Trocken-, Mörtel- und Betonmauerwerk, letzteres mit oder ohne Eiseneinlagen und besonderer Verankerung (Erdanker, Patente von Rabitz, Möller, Bücking u.a.). Im Gegensatz zu der Bauweise Rabitz als einer starren verankerten Uferverkleidung mit Drahtgeflechteinlagen beruht die Bauweise Villa auf der Herstellung einer mehr oder weniger biegsamen Matte aus losen, sich in den Querfugen in halber Stärke überdeckenden kleineren Ziegel- oder Betonplatten, die mittels entsprechender Lochungen streifenweise auf Drahtstränge aneinander gereiht, in größeren, der Anzahl der Stränge korrespondierenden Stücken zusammengehalten, ins Wasser versenkt werden zur Abdeckung der Sohle oder der Ufer.

Zum Aufbau von Leitwerken und Uferschutzbauten sowie Buhnen, Traversen, Grundschwellen und andern Sohlenversicherungen dienen Pfahlwerk, Faschinen oder Wippen, Flechtzäune, Würste und Walzen aus Strauchwerk, sodann Sinkbäume, Senkfaschinen, Senkwalzen, Senkkörbe (allgemein als »Sinkstücke« bezeichnet), Sinkmatten oder Sinkmatratzen und Packwerk (Lagen von Strauchwerk, Wippen, Faschinen oder Geflecht mit Zwischenlagen von Erde, Kies, Bruchstein als Beschwerungsmaterial). Der in Fig. 4 und 5 dargestellten Bauweise entsprechend sind in Fig. 6 und 7 bezw. Fig. 8 und 9 auch Uferschutzbauten dargestellt. (Es bedeuten f = Faschine, s = Senkfaschine, S = Senkwalze).

Eine besondere Kategorie bilden die sogenannten Gehänge (s.d.) [32] oder Hängebauten, speziell auch schwebende Bauten genannt, aus Pfahlreihen und aufgehängtem Strauchwerk [33], sowie andre durchlässige Bauten aus Pfahlreihen mit hölzernem Gitterwerk bezw. eisernen Stellrahmen mit Draht oder Stabgitterwerk unter oder ohne Verwendung von Faschinen u.s.w. (sogenannte eiserne Leitwerke und Buhnen für geschiebeführende Flüsse nach Doell) [19]. – Für massivere Konstruktionen dienen Erd-, Kies-, Schotter- und Steinschüttungen mit oder ohne Spundwand aus Holz oder Eisen, zum Schütze gegen Unterspülung auch Pfahlwände. Bei der Bauweise Serrazanetti [9], [10] werden dünnere bis dickere Drahtnetzrohre mit Kies- bezw. Steinfüllung, ähnlich wie und an Stelle von Faschinen, Packwerk, Senkfaschinen oder Senkwalzen selbst auch für Hängebauten verwendet; sodann einzeln verlegte oder ganze Ketten bildende, mit eisernen Gliedern beweglich miteinander verbundene Stein- und Betonblöcke (sogenannte Kettensteinwürfe), ebenso auch Trocken- oder Mörtelmauerwerk aus Stein und Beton. Neuerdings kommen auch Senkwalzen aus Beton mit oder ohne Eiseneinlagen zur Verwendung. Mit Ausnahme von vielleicht Bohl- oder Bollwerken (s. Bohlwände), eventuell auch Steinkisten oder -kästen (nach der Vollendung dem an Gebirgsflüssen üblichen hölzernen Blockbau sehr ähnlich), kommen, gleichwie für Querbauten überhaupt (speziell Buhnen), auch für Seiten- und Uferschutzwerke alle die bereits genannten Konstruktionsmittel ebenso bei der Gebirgsflußregulierung, wenn auch in meist kleineren Abmessungen, zur ausgedehntesten[122] und noch viel mannigfacheren Verwendung. Bohlwerke sind als Uferverschalungen reine Holzkonstruktionen und daher leicht vergänglich, werden aber neuerdings auch dauerhaft in armiertem Beton nachgebildet. Uebliche Typen von Bohlwerken, Steinkästen und Holzblockwandbau mit Steinfüllung sind in Fig. 10, 11 und 12 zur Darstellung gebracht. Die nahezu einfachste, bei Flüssen der Niederung wie Gebirgsflüssen anwendbare Anordnung von Pfählen und Strauchwerk für Buhnen und Traversen bezw. Schlickfänge ist aus Fig. 13 und 14 ersichtlich.

Für weitere Konstruktionstypen und Details wird auf den Art. Gebirgsflußregulierung verwiesen. Vgl. a. Entwässerung, Bd. 3, S. 464, 2., in welchem Artikel die Folgen der Regulierung auf den Grundwasserstand besprochen sind.


Literatur: [1] Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst, Bd. 1 und 2, Berlin 1871–75. – [2] Kreuter, F., und Sonne, E., Handbuch der Ingenieurwissensch., Leipzig 1899 1900, Kap. 11. – [3] Franzius, L., Der Wasserbau, Berlin 1890. – [4] Schrader L., Fluß- und Strombau, Weimar 1887. – [5] Sonne und Esselborn, Elemente des Wasserbaus, Leipzig 1904. – [6] Schiffmann, C., Wasserbau, Leipzig 1905. – [7] Scheck, R., Faschinenbauten, Berlin 1885. – [8] Baur, M., Flußkorrektionen im Hügellande, Leipzig 1879. – [9] Serrazanetti, G., La Difese idrauliche, Bologna 1902. – [10] Ders., Die Wasserschutzbauten, deutsch von K.A. Schmidle, Leipzig 1904. – [11] Rabitz, H., Uferbefestigungen, Berlin 1901. – [12] Lernet, A., Bewegliche Uferschutzbauten, Wien 1901; Befestigungen von Dämmen und Böschungen bei Wasserläufen, Schutz der Erddämme und der Dünen durch das System Villa, Brüssel 1903; Cantalupi, G., La Mantellata Villa, Milan 1905. – [13] Deutsch, S., Der Wasserbau, 1. Teil, Leipzig 1906. – [14] Pechmann, H. v., Praktische Anleitung zum Flußbau, München 1832. – [15] Schlichting, J., Regulierung und Kanalisierung der Flüsse, Bd. 1, Leipzig 1879. – [16] Jasmund, R., Die Arbeiten der Rheinstrombauverwaltung 1851–1900, Berlin 1901. – [17] Unger, Regulierung des Rheinstromes zwischen Bingen und St. Goar, Berlin 1898. – [18] Beyerhaus, E., Der Rhein von Straßburg bis zur holländischen Grenze, Koblenz 1902. – [19] Doell, A., Die Regulierung geschiebeführender Wasserläufe, Leipzig 1896. – [20] Williams, R., Flußbefestigungen, Leipzig 1899. – [21] Strukel, M., Der Wasserbau, Bd. 4, Kap. 11, Leipzig 1904. – [22] Der Rheinstrom und seine wichtigsten Nebenflüsse, Berlin 1889. – [23] Die Korrektion des deutschen Oberrheins, Beiträge zur Hydrographie des Großherzogtums Baden, 3. Heft, Karlsruhe 1885. – [24] Hieronymi, Die Theißregulierung, Budapest 1888. – [25] Franzius, L., und Schlichting, Zukünftige Regulierung der Flüsse, Zentralblatt der Bauverwaltung 1893. – [26] Teubert, Verbesserung der Schiffbarkeit durch Regulierung, ebend. 1894. – [27] Engels, H., Erhöhung der Schiffbarkeit der Flüsse durch Regulierung und deren Grenzen, Civilingenieur, XXXIX, 1893, und Zentralblatt der Bauverwaltung 1894. – [28] Ders., Untersuchungen über Flußbettbildung, Berlin 1905. – [29] Ders., Untersuchungen über Strömung und Einfluß von Querbauten, Berlin 1904. – [30] Girardon, H., Flußregulierung bei niedrigem Wasser, Bericht Nr. 7 des Schiffahrtskongresses, Haag 1894. – [31] Fargue, Expériences et études de la rivière Garonne, Annales des ponts et chaussées, Paris 1868–94. – [32] Wolf, Korrektion geschiebereicher Flüsse durch schwebende Bauten, München 1893; Wolfsche Bauweise zur Regelung geschiebeführender Flüsse, Reisebericht von Faber, Deutsche Bauztg. 1895. – [33] Roloff, Mitteil. über das nordamerikanische Wasserbauwesen, Berlin 1895. – [34] Starling, W., The Improvement of the Mississippi River, Trans. Am. Soc. C.E., Bd. 20, New York 1889. – [35] Coppée, L., Bank revetment on the lower Mississippi, ebend., Bd. 35, New York 1896. – [36] Mississippi River Improvement, Report of Chief of Engineers and of the Mississippi River Commission, Washington 1894 ff. – [37] Thomas, B.F., und Watt, D.A., The Improvement of Rivers, New York 1903. – [38] Horn, A. v., Die Verbesserung des unteren Mississippi von der Mündung des Missouri bis zum Golf von Mexiko, Oesterr. Wochenschr. s.d. öffentl. Baudienst, Heft 1 und 6, Wien 1896.

Hilgard.

Fig. 1.
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Fig. 2.
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Fig. 3.
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Fig. 4., Fig. 5.
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Fig. 6.
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Fig. 7.
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Fig. 8.
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Fig. 9.
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Fig. 10., Fig. 11., Fig. 12.
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Fig. 13.
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Fig. 14.
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Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 119-123.
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Faksimiles:
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