[104] Flur, im allgemeinen jede abgegrenzte ebene Fläche, daher 1. die Gesamtheit der zu einem Orte gehörigen Felder u.s.w.; 2. im Hause bezeichnet Flur den Vorplatz, die Eingangshalle u. dergl., die den offenen, jedermann zugänglichen Teil des Hauses bildet, von wo aus der Zutritt zu den übrigen Räumen erfolgt.
Weinbrenner.