Haus

[794] Haus, allseitig geschlossener Raum zur Unterbringung von Personen und Sachen, in der Regel in der Bedeutung als Wohnhaus (s.d.) und dann mit Nebenbezeichnung nach Maßgabe der Inwohner (vgl. Arbeiterwohnhäuser, Bauernhäuser, Fischerhäuser, Gutsbesitzerwohnhäuser); enthält der Raum vorzugsweise Sachen, so sind letztere für die Bezeichnung maßgebend (z.B. Maschinenhaus, Kesselhaus, Turbinenhaus u.s.w.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 794.
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