Formgebung

[144] Formgebung in der Architektur beschäftigt sich mit der Gestaltung der einzelnen Bauglieder.

Die Formgebung muß sich gewissen strengen Bildungsgesetzen unterwerfen, und diese Gesetze bilden das, was man Stil zu nennen pflegt. Insbesondere wird aber die Formgebung abhängig sein: 1. von dem Zwecke des Baugliedes, so wird z.B. eine Säule durch ihre Form ihren Zweck, hier das Stützen einer Last, anzudeuten haben; 2. von dem Material, so ist ein Marmorgesimse ganz anders auszubilden als ein Backsteingesimse; 3. von den Prozeduren bei der Herstellung der Kunstform, so wird z.B. der schaffende Künstler, der ein Eisengitter zu entwerfen hat, eine andre Formbildung vorschlagen müssen, wenn das Gitter aus Schmiedeeisen anzufertigen wäre, als wenn es aus Gußeisen gegossen werden soll; 4. von der historischen Entwicklung der Stilarten im engeren Sinne. Ein Architekt wird, wenn er ein Bauwerk entwirft, gebunden sein, einen bestimmten Stil zu wählen, sei es gotisch, romanisch, Renaissance oder die modernste Bauweise. Das Untereinanderwerfen von Formen, die verschiedenen Stilarten angehören, ist entschieden zu verwerfen.


Literatur: Semper, G., Der Stil, Frankfurt 1860; Schubert-Soldern, Z., Ein Beitrag zur Charakteristik der Stilgesetze, Prag 1882; Göller, A., Die Entstehung der architektonischen Stilformen, Stuttgart 1888.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 144.
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