Freiladeverkehr
[191] Freiladeverkehr, auch Wagenladungs- oder Rohgutverkehr zwischen den Ladegleisen und dem Straßenfuhrwerk auf unbedeckten Ladestraßen, dient für die Verfrachtung (Ankunft und Abgang) der Rohgüter (Rohprodukte), als Feldfrüchte, Kohlen, Steine, Erze, Erden, Holz u.s.w.
Goering.