[191] Freitreppe, Anordnung einer Anzahl Stufen, die außerhalb eines Gebäudes oder im Freien (Garten, Terrasse) offen oder überdeckt hinanführen.
Die Stufen, gerade oder gebogen, sind in Hausteinen härtester Art, Sandstein, Granit oder Marmor aus tunlichst langen Stücken zu erstellen. Die Antrittstufen werden oft mit geschweiften vortretenden Köpfen versehen; die Enden der Stufen entweder durch Wangen begrenzt (s. die Figur) oder ohne solche ausgebildet. Bei höheren Freitreppen, besonders zweiarmigen, sind Ruheplätze und zum Schütze sowie zur reicheren Ausschmückung über den Wangen Geländer aus Stein (s. Balustrade) oder aus Schmiedeeisen anzubringen. Die Untermauerung der Stufen geschieht nicht voll, sondern nur an den Enden; bei breiten Treppen daher unter den Stoßfugen in gerade aufsteigenden Zungen oder aus den Grundmauern des Gebäudes in steiler Abtreppung vorkragend. Gegen die Wirkung des Frostes sind Vorkehrungen zu treffen, sei es durch Eisenverbindungen oder durch den Fugenschnitt.
Literatur: Handbuch der Architektur, 3. Teil, Bd. 6, S. 136 ff.
Weinbrenner.