Gastzimmer

[307] Gastzimmer, 1. Wirtszimmer im einfachen Gasthause; 2. Fremdenzimmer zur Aufnahme der Gälte in Familienwohnungen; dieselben sollen außerhalb der Reihe der bewohnten Zimmer gelegen sein, jedenfalls aber besonderen Zugang vom Gange aus oder durch das Besuchszimmer haben. Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 307.
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