Gastzimmer
[307] Gastzimmer, 1. Wirtszimmer im einfachen Gasthause; 2. Fremdenzimmer zur Aufnahme der Gälte in Familienwohnungen; dieselben sollen außerhalb der Reihe der bewohnten Zimmer gelegen sein, jedenfalls aber besonderen Zugang vom Gange aus oder durch das Besuchszimmer haben. Weinbrenner.