Zimmer

[998] Zimmer, ein heizbares Gemach. Hinsichtlich der Größe ist zu geben 1. dem Wohnzimmer für jede Person 12 qm; 2. dem Schlafzimmer (s.d.) etwa 9 qm; 3. dem Kinderzimmer sowie 4. dem Ankleidezimmer 6 qm; 5. dem Speisezimmer für jeden Speisenden 1,20–1,50 qm (s. Saal, 2.); 6. Sprechzimmer; 7. Spielzimmer, etwa wie 5. Weitere Zimmer sind: Vorzimmer, als Zugang zu Wohn- und Festräumen, Geschäftszimmer u.s.w.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 998.
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