Gaswerfer

[248] Gaswerfer, eine Art Minenwerfer zum Werfen von Gasgeschossen.

Ein nahtlos mit festem Boden gezogenes glattes Stahlrohr von großem Kaliber – meist 20 cm und mehr – wird schräg in die Erde gegraben, um ihm die für die beabsichtigte Schußweite erforderliche Neigung zu geben. Es nimmt die Treibladung mit elektrischer Zündung und das flaschenförmige, mit Gasstoff – meist Phosgen –, einer Sprengladung und einem Aufschlagzünder geladene Geschoß auf. – Die Gaswerfer wurden nicht einzeln, sondern bei großen Unternehmungen in Massen zum Vergasen der feindlichen Infanteriestellungen eingesetzt und gleichzeitig elektrisch abgefeuert. Sie erreichten Schußweiten bis zu 1800 m.

F. Wille.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 248.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: