[414] Geschoß, im Bauwesen, Stockwerk eines Gebäudes.
Als einheitliche Bezeichnung sind von dem Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine in Vorschlag gebracht: Kellergeschoß für ein ganz oder teilweise unter dem Erdboden liegendes; Erdgeschoß, um einige Stufen über den Straßenboden erhöht; darüber Obergeschoß, und zwar erstes, zweites u.s.w.; Zwischengeschoß, niederes Stockwerk zwischen oder neben den Hauptgeschossen; Dachgeschoß für bewohnbare Dachräume. Ein aus dem Erd- und einem Obergeschoß begehendes Gebäude heißt zweistöckig, zweigeschossig; Keller- und Dachgeschoß werden nicht mitgezählt.
Weinbrenner.