[346] Gehäuse, die feststehenden Umhüllungen beweglicher Mechanismen, teils zum Schütze der letzteren gegen äußere Einwirkungen (z.B. Uhrengehäuse u.s.w.), teils zum Zusammenhalten flüssiger Betriebsmittel (Rad-, Pumpen-, Ventilgehäuse u.s.w.).
Adelung-1793: Probier-Gehäuse, das · Gehäuse, das
Lueger-1904: Stichel, -halter, -gehäuse