[58] Gehäuse, 1) Behältniß, worin eine Sache aufbewahrt u. vor Schaden gesichert wird, bes. bei Maschinen, wo auch das G. dazu dient, die einzelnen Theile zusammenzuhalten, vgl. Uhr-, Winden-, Orgel-, Hebelgehäuse etc.; 2) das Degengefäß außer Griff u. Knopf; 3) bei Conchylien die Schale; 4) beim Kernobst u. ähnlichen Gewächsen die den Kern umgebende Schale; 5) so v.w. Fruchtgehäuse.