Gehäuse

[58] Gehäuse, 1) Behältniß, worin eine Sache aufbewahrt u. vor Schaden gesichert wird, bes. bei Maschinen, wo auch das G. dazu dient, die einzelnen Theile zusammenzuhalten, vgl. Uhr-, Winden-, Orgel-, Hebelgehäuse etc.; 2) das Degengefäß außer Griff u. Knopf; 3) bei Conchylien die Schale; 4) beim Kernobst u. ähnlichen Gewächsen die den Kern umgebende Schale; 5) so v.w. Fruchtgehäuse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 58.
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