Gelenkverbindung

[368] Gelenkverbindung, bei Trägern, und zwar entweder die Verbindung an den Knotenpunkten der Fachwerksträger (s. Bolzenverbindung) oder die drehbare, also keine Biegungsmomente übertragende Verbindung zweier Trägerteile. Wird ein starrer Träger durch Gelenke unterteilt, so vermindert jedes Gelenk die Zahl der unbekannten äußeren Kräfte um eine, und es kann daher eine hinsichtlich der äußeren Kräfte statisch unbestimmte Trägeranordnung durch die Anbringung von Gelenken statisch bestimmt gemacht werden (kontinuierlicher Gelenkträger, Dreigelenkbogen u.s.w.).

Hinsichtlich der statischen Wirkungsweise ist es gleichgültig, ob man es, mit einem wirklichen Gelenk oder nach Föppls Bezeichnung mit einem sogenannten imaginären Gelenk (Gelenkviereck) zu tun hat. Letzteres wird durch jedes verschiebliche Stabviereck gebildet, von dem zwei gegenüberstehende Seiten mit den beiden Trägerteilen T1 und T2 in fester Verbindung sind. Der Schnittpunkt O der beiden Verbindungsstäbe bestimmt den Gelenkpunkt (s. Fig. 1 und 2).

Melan.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 368.
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